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Burgdorfer Schützenges. von 1593 e.V.

An der Bleiche 7

31303 Burgdorf

 

1. Vorsitzender  Jörg Hoppe 

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Schießsportanlage An der Bleiche

Im März sind in der lokalen Tagespresse zwei Artikel erschienen, die den Eindruck erwecken, dass das Betreiben von Schießsport unter Beachtung von Corona-Regeln ohne weiteres möglich ist.

 

Die Schießstände der Burgdorfer Schützengesellschaft sind jedoch immer noch geschlossen? Da stellt sich natürlich zwangsläufig die Frage: Warum wird die Sportanlage nicht geöffnet?

 

Diese Frage möchten wir beantworten:

 

Die seit Mitte März gültige niedersächsische Corona-Verordnung gestattet die sportliche Betätigung von gleichzeitig maximal fünf Personen aus höchstens insgesamt zwei Haushalten (§2, Absatz 3, Ziffer 10). Ist doch kein Problem, mag jetzt manch einer denken? Doch! Denn für die Ausübung des Schießsports gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) schreibt vor, dass kein Schießen ohne Aufsicht erfolgen darf (§§ 10 + 11). Die persönliche Präsenz beim Schützen auf dem Schießstand ist Pflicht! Das bedeutet, dass durch die Aufsicht auf dem Schießstand schon mal ein Haushalt „vergeben“ ist. Im Idealfall könnte jetzt die Aufsicht weitere Haushaltsmitglieder und Mitglieder eines weiteren Haushalts, maximal aber halt nur noch vier Personen, bei der Ausübung des Schießsports beaufsichtigen.

 

Die Burgdorfer Schützengesellschaft von 1593 e.V. ist ein Breitensportverein mit gut 450 Mitgliedern. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Mitglieder ist es völlig ausgeschlossen, unter den zuvor beschriebenen Voraussetzungen ein Sportangebot zu machen, das auch nur ansatzweise „gerecht“ genannt werden kann. Da außerdem die Anzahl der Personen, die berechtigt sind, Aufsicht zu führen, in der Schützengesellschaft begrenzt ist, bleiben die Schießstände An der Bleiche weiterhin geschlossen.

 

Dessen ungeachtet haben die Schießsportleiterinnen und -leiter der Burgdorfer Schützengesellschaft und der Korporationen das Hygienekonzept aus dem vergangenen Sommer bzw. Frühherbst überarbeitet, damit, der Sportbetrieb kurzfristig wieder aufgenommen werden kann, sobald die Corona-Situation in der Region Hannover sowie die gesetzlichen Rahmenbedingen dies wieder zulassen.

 

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